Feuerwehr-Altersgrenze bei 67

Zellmeier: „Nach langem Weg nun endlich am Ziel“

03.07.2025

„Unser langjähriger Einsatz hat sich gelohnt!“, freut sich Landtagsabgeordneter Josef Zellmeier über die aktuelle Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Denn zukünftig können aktive Feuerwehrleute in ganz Bayern und damit auch in der Region Straubing-Bogen bis zum Alter von 67 Jahren ihren Dienst verrichten. Das hat der Bayerische Landtag in seiner Plenarsitzung am Mittwoch beschlossen. 

„ Unsere Freiwilligen Feuerwehren leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit unserer Gesellschaft. Da die erfahrenen Kräfte oft bis ins höhere Alter leistungsfähig bleiben und wertvolle Erfahrung im aktiven Feuerwehrdienst sammeln konnten, begrüße ich die Anhebung von 65 auf 67 Jahre sehr. Hierdurch erweitern wir den Kreis der aktiven Feuerwehrleute und unterstützen so die Gemeinden bei ihrer Aufgabe.“ Zellmeier hatte sich in der Vergangenheit wiederholt für eine Anhebung der Altersgrenze auf 67 eingesetzt, beginnend kurz nach seiner ersten Wahl im Jahr 2003, was zu einer Erhöhung von 60 auf 62 Jahre führte. Einige Jahre später wurden es dann 65 Jahre.  Zellmeier stand beim erneuten Anlauf auf 67 in engem Kontakt mit Kreisbrandrat Markus Weber sowie dem Kreisfeuerwehrverband Straubing-Bogen rund um Vorsitzenden Josef Solleder in Kontakt. Die angekündigte Änderung wurde von den Verantwortlichen sehr begrüßt.
 
Oberstes Ziel sei es, die Freiwilligen Feuerwehren fit für die Zukunft zu machen und das wichtige ehrenamtliche Potential der Einsatzkräfte nachhaltig zu sichern, so Zellmeier weiter.  Von insgesamt 328.000 Feuerwehrleuten in Bayern üben rund 320.000 ihren Dienst ehrenamtlich aus und sichern so den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst. Neben der neuen Altersgrenze von 67 Jahren sieht das Gesetz außerdem vor, diese künftig an das Renteneintrittsalter zu koppeln. Darüber hinaus können die Gemeinden künftig frei entscheiden, ob der Kommandant ein oder zwei Stellvertreter hat. Dies war bisher nur im Ausnahmefall möglich. Zu den weiteren Änderungen zählt unter anderem eine Regelung zur Leistung von Aufwandsentschädigung an Ausbilder für Feuerwehrleute. Weitere Änderungen des Gesetzes beinhalten unter anderem eine Entschädigung für Ausbilder auf Standort- und Kreisebene, Neuerungen beim Kostenersatz bei Fehlalarmen durch sogenannte eCall-Notrufe sowie eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für Bildaufzeichnungen durch Drohnen oder Löschroboter.
 
Die Änderung des Feuerwehrgesetzes wird am 15. Juli 2025 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt zum 16. Juli 2025 in Kraft.