Geld für Freibadsanierungen

Zellmeier: Neue Förderung des Freistaats tut auch der Region Straubing-Bogen gut

06.06.2019

„Unsere Kinder sollen weiterhin wohnortnah das Schwimmen lernen können. Der Freistaat unterstützt die Kommunen deshalb jetzt freiwillig mit einem neuen Förderprogramm für Freibäder, wovon auch die Region Straubing-Bogen profitieren wird“, betont Landtagsabgeordneter Josef Zellmeier. Bayern stellt hierzu insgesamt 120 Millionen Euro bereit. Die Programmlaufzeit beträgt sechs Jahre.

 „Die Errichtung und der Betrieb kommunaler Schwimmbäder ist eigentlich eine Aufgabe der jeweiligen Gemeinden und Städte“, verdeutlicht Zellmeier. „Der Freistaat übernimmt nun aber bis zu 55 Prozent der Sanierungskosten von Schwimmbecken, Umkleiden und Technikbereichen.“ Als Vorsitzender des Haushaltsausschusses legt Zellmeier besonderen Wert auf diese außerplanmäßige Bezuschussung. Bei den kürzlich abgeschlossenen Beratungen wurde für 2019 die erste Tranche von 20 Millionen Euro in den Haushalt des zuständigen Bauministeriums eingestellt. Dort hatte Zellmeier als Staatssekretär im vergangenen Jahr mit einer Arbeitsgruppe die Förderrichtlinien vorbereitet.  Gerade im Landkreis Straubing-Bogen ist diese Bezuschussung wichtig. Denn her betreiben zum Teil kleinere Gemeinden mehrere Jahrzehnte alte  Bäder, weshalb die Förderung in der Region spürbar sein werde, erläutert der Abgeordnete.
 
Interkommunale Lösungen sollen besonders berücksichtigt werden. Dass es gelungen ist, ein Freibad-Förderprogramm mit dem neuen Haushalt aufzusetzen, sei ein Erfolg der CSU-Landtagsfraktion, so Zellmeier weiter. „Der Freistaat beweist einmal mehr, dass er finanzschwache Kommunen bei ihren Herausforderungen nicht untergehen lässt.“
 
In Bayern gibt es rund 860 kommunale Hallenbäder und Freibäder. Der Mittelbedarf für die Sanierung von Freibädern beträgt derzeit etwa 480 Millionen Euro, der durchschnittliche Fördersatz wird deshalb nicht bei 55 Prozent, sondern entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit der Kommunen bei ca. 25 Prozent liegen, betont Zellmeier. Nicht förderfähig sind Sauna- oder Spaßbadbereiche wie Sprungbecken und Wellenbecken. In den nächsten Wochen wird das Programm mit den kommunalen Spitzenverbänden endgültig abgestimmt, damit die neuen Richtlinien möglichst bald in Kraft treten und die Förderung der Maßnahmen beginnen kann.