400.000 Euro gegen Saatkrähen

Finanzierung für Pilotprojekt im Ausschuss beschlossen

16.04.2024
Haushaltsausschussvorsitzender Josef Zellmeier mit dem zuständigen Umweltminister Thorsten Glauber bei der Beratung des Änderungsantrags.
Haushaltsausschussvorsitzender Josef Zellmeier mit dem zuständigen Umweltminister Thorsten Glauber bei der Beratung des Änderungsantrags.

Die Regierungsfraktionen aus CSU und FW wollen gegen unkontrollierten Vermehrung der Saatkrähen vorgehen, die in Straubing teils große Schäden auf Gartenbau- und Ackerflächen sowie bei Freizeitanlagen anrichten. Wie Landtagsabgeordneter und Vorsitzender Josef Zellmeier nun mitteilte, hat der Haushaltsausschuss einen Änderungsantrag beschlossen, mit dem zusätzliche 400.000 Euro für das Pilotprojekt zur letalen Vergrämung der Vögel freigegeben werden.

 
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„ Es freut mich, dass sich mein Einsatz gelohnt hat und ein gezielter Abschuss der Saatkrähen nun erprobt werden kann. Denn die Saatkrähen sind mittlerweile zu einer ernsthaften wirtschaftlichen Bedrohung für viele Gemüsegärtner und Landwirte rund um die Stadt Straubing und darüber hinaus geworden.“ Bedauerlicherweise haben sich SPD und AfD bei der Abstimmung des Antrags enthalten, die Grünen haben sogar dagegen gestimmt. „Ich bin gespannt, wie deren örtliche Vertreter dies den Betroffenen erklären wollen“, so Zellmeier weiter. Als die Saatkrähen vor Jahrzehnten unter Schutz gestellt wurden, habe es bayernweit nur noch ca. 1000 Brutpaare gegeben. Heute werde diese Zahl alleine in Straubing schon übertroffen. Deshalb handele es sich um eine Überpopulation, die eine Begrenzung erfordert.
 
Konkret beinhaltet der verabschiedete Antrag die Förderung eines Pilotprojektes mit 400.000 Euro, um die gezielte Entnahme von Saatkrähen zu testen. Dazu ist auch eine personelle Begleitung und wissenschaftliche Auswertung notwendig. Die Tiere machen in der Region Straubing-Bogen Ernten zu einem hohen Prozentsatz zunichte; auch der Tiergarten Straubing hat beispielsweise mit Hunderten Brutpaaren zu kämpfen. Der Artenschutz verbietet eigentlich den Abschuss, eine testweise Entnahme lasse der Bundesgesetzgeber jedoch zu. Zahlreiche Landwirte, Gartenbaubetriebe und der Tiergarten hatten sich bereits an Zellmeier gewandt, was in einem Runden Tisch mündete, bei dem sich die Beteiligten vor kurzem gemeinsam mit den örtlichen Mandatsträgern mit der Problematik befassten.

 
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