Eigenes Gesetz für Straubing

Zellmeier/Ritt: Universitätsstandort heute im Ministerrat - TU-Campus Straubing

07.03.2017

Der Universitätsstandort Straubing wird immer konkreter: Den beiden Landtagsabgeordneten Josef Zellmeier und Hans Ritt zufolge berät das bayerische Kabinett heute den Gesetzentwurf zur Einrichtung des TU-Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit im ersten Durchgang.

„ Wir sind äußerst zufrieden mit dieser Entwicklung. Die Errichtung erfolgt sogar in einem eigenen Gesetz mit der Bezeichnung 'Technische Universität München - Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit'. Durch die Vorlage untermauert die Staatsregierung, dass Straubing noch in diesem Jahr ein weitgehend eigenständiger Hochschulstandort wird“, betonten Zellmeier und Ritt. Nach der ersten Behandlung im Kabinett werden die Stellungnahmen der Verbände und Hochschulen eingeholt, dann erfolgt eine erneute Beratung und die Zuleitung an den Landtag. 

 

Mit dem Gesetzentwurf wird der Beschluss der Bayerischen Staatsregierung anlässlich ihrer Klausurtagung vom Juli 2016 umgesetzt; in Trägerschaft der Technischen Universität München (TUM) übernimmt das Wissenschaftszentrum Straubing als integriertes Forschungszentrum der TUM ab Oktober die Verantwortung für Lehre und Forschung und wird unter dem neuen Namen „Technische Universität München – Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit“ firmieren. Damit erhält der Campus fakultätsähnliche Rechte, die die akademische Eigenständigkeit gewährleisten. Zum Campus gehören neben der TU auch die Mitglieder der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Zellmeier und Ritt werden das Verfahren weiterhin parlamentarisch begleiten und vorantreiben: „ Die Kombination aus der weltweit renommierten TU München und der lokalen Verortung des Campus ist ein äußerst gelungenes Konstrukt. Es wird dem Standort Straubing rasch zusätzliche Strahlkraft verleihen und das Renommee auf dem Gebiet der nachwachsenden Rohstoffe noch weiter steigern“, so die beiden Abgeordneten weiter.